Die Samtgemeinde Boldecker Land ist von den Planungen des Abschnitts 7 der Autobahn A39 betroffen. Die ohnehin bereits durch Verkehrsinfrastruktur eingeschränkte Samtgemeinde wird nicht nur durch eine zusätzliche Autobahntrassierung, sondern auch noch durch einen Mega-Rastplatz belastet. In der Folge kommen dann noch Schädigungen durch Sandabbau, Landverlust und viele weitere Faktoren hinzu. Die Samtgemeinde hatte zur Vorbereitung Ihrer Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses belegt die vielen Nachteile die die Planungen des Abschnittes 7 für die Samtgemeinde mit sich bringen.

Die Planfeststellungsbehörde scheint diese Einwendungen jedoch nicht zu beachten. Vielmehr wurde seitens der Behörde bekannt gemacht, dass es einen Planfeststellungsbeschluss ohne einen weiteren Anhörungstermin oder gar eine nochmalige Auslegung der geänderten Planunterlagen geben wird (zur Erinnerung: Aufgrund der vielen berechtigten Einwendungen seitens der A39-Kritiker und ihrem Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsiek mussten die ursprünglich ausgelegten Unterlagen zurückgezogen und überarbeitet werden).

Die Samtgemeinde Boldecker Land hat nun den Beschluss gefasst, Klage beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, sollten die Einwände der Gemeinde in den Planfeststellungsunterlagen keine Berücksichtigung finden.

Ein Beispiel, das Schule machen sollte. Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land hat mit der Beauftragung des Gutachtens sowie der Beschlussfassung den Klageweg zu beschreiten, alles getan was getan werden konnte um Schaden von der Samtgemeinde und ihren Bürgern abzuwenden.

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