Am 26. und 26. Juni fanden die ersten Verhandlungstage zu den Klagen gegen den Abschnitt 7 der A39 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Wir haben diese für Euch begleitet. Verhandelt wurden die Klagen des Umweltverbandes BUND, der Gemeinden Jembke und Tappenbeck und einiger Landwirte.

In der mündlichen Verhandlung wurden Fragen der Verwaltungsrichter zu den unterschiedlichsten Themenbereichen erörtert: Einhaltung von Klimarichtlinien, Umwelt- und Naturschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Rastanlagenkonzept, Positionierung und Größe von Rastanlagen, Linienführung der A39 und des untergeordneten Straßennetzes, Ersatz für öffentliche Anlagen von Gemeinden, Ersatz für Gemeindewege und vieles mehr.

Bei den Themen Landwirtschaft und Flurbereinigung zeigte sich einmal mehr, dass die Flurbereinigung keinesfalls so losgelöst von der Projektplanung gesehen werden kann, wie oft dargestellt wird. Auch hier hat die Vorgehensweise der LGLN  sowie der Planungsbehörde verheerende Auswirkungen für Landwirte. Es zeigte sich auch, dass ein Entgegenkommen oder gar Unterstützung bei der Problemlösung seitens der Planungsbehörden nicht vorausgesetzt werden kann. Eine rechtlich zweifelhafte Vorgehensweise scheint hier sogar üblich zu sein.

Von Seiten der Kläger wurde in allen Verfahren, die abschließend erörtert wurden, seitens Rechtsanwalt Nebelsiek die Zurückweisung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt.

Die Urteilsverkündung (mit Ausnahme einiger vertagter Punkte und den Urteilen zu den Klagen der privaten Kläger) ist für Donnerstag, 11. Juli, um 10 Uhr terminiert. Wir sind gespannt wie die Urteilsverkündigung ausfallen wird.

Um das gesamte Procedere zu erläutern, die kritischen Punkte darzustellen, das Urteil zu besprechen und die Folgerungen für unseren Abschnitt zu diskutieren, lädt die BI-Hohnstorf 2011  am Dienstag, 16. Juli um 19.30 Uhr zu einem Info-Abend ein. Es sind alle herzlich willkommen.

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