Faktencheck Ortsschild Tappenbeck

des Begleitauschusses Tappenbeck

  • Von den 39.000 Einwänden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Planung von rund 1.000 Projekten (Bundesfernstraßen, -schienenwege und -wasserstraßen) in ganz Deutschland, entfielen allein auf die A39 2.000 Einwände.
  • Alle Vorschläge und jegliche Kritik von Bürgern an den Planungen fanden keinerlei Berücksichtigung durch das Bundesverkehrsministerium. Lediglich nachgereichte Wünsche der Straßenbau-Lobby wurden eingearbeitet und das Investitionsvolumen entsprechend erhöht.
  • Die Planung der A39 wurde somit, trotz offenkundiger Fehler die in der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgezeigt wurden, ohne Veränderungen gegenüber des Referentenentwurfes übernommen.
  • Die A39 ist auch nach Kabinettsbeschluss im BVWP in der Kategorie Vordringlicher Bedarf (VB / 3. Kategorie) geführt und ist damit eine von insgesamt 529 ProjektenVon diesen 529 Projekten weisen nur 35 Projekte in der Kategorie VB ein schlechteres Nutzen-Kosten-Verhältnis als die A39 (2,1) aufDie A39 steht somit weiterhin im neuen BVWP dort, wo sie auch vorher (seit 2003) schon stand, im Vordringlichen Bedarf (VB). Nur stellt diese Kategorie nun nicht mehr die höchste Kategorie dar, sondern nur noch die dritte von vieren.
  • Die Wahl, was wann gebaut wird, entscheidet sich allerdings nicht im BVWP, sondern durch die noch ausstehenden Ausbaugesetze und Finanzierungspläne
  • Weiterhin ist bislang noch nicht ein einziger der 7 Planabschnitte der A 39 planfestgestellt. Für einige Abschnitte gibt es, wegen seit Jahren ungelöster Probleme bezüglich Eingriffe in Naturschutzgebiete, keine Aussicht auf Baurecht.
  • Begonnen kann mit dem Bau einer der Abschnitte jedoch erst werden, wenn rechtsverbindliche und nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7 Abschnitte vorliegen.
  • Einzig der Abschnitt 1 (Lüneburg) weist einen verkehrlichen Nutzen für sich allein auf. Dieser Abschnitt wurde nach dem in 2012 bereits begonnenem Planverfahren jedoch wegen gravierender Planungsfehler zurück in die Phase der Planauslegung mit neuer Bürgerbeteiligung geschickt.
  • Der Termin für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss ist daher z.Zt. weiterhin nicht absehbar. Weder für den Abschnitt 1 – Lüneburg, noch in unserem Abschnitt 7.
  • Für unseren Abschnitt 7 stand der Erörterungstermin an, über den wir ausführlich informierten. Dazu gibt es mittlerweile ein Wortprotokoll.
  • Seitdem gibt es keine Neuigkeiten und es steht weiterhin die Forderung im Raum, dass aufgrund der neuen Verkehrsprognosen, die mittlerweile ebenfalls vorliegen, eine Neuauslegung der überarbeiteten Pläne erfolgen muss.
  • Dem Protokoll kann entnommen werden, dass der Planungsbehörde die Notwendigkeit der Neuauslegung bewusst ist. Einen Termin dafür gibt es bis heute nicht.

Dies sind die FAKTEN.

Nun sollte sich jeder bitte selbst ein Bild davon machen, wie man den gebetsmühlenartigen Aussagen über einen „großen Tag für Niedersachsen" und zeitnahe „Spatenstiche" durch Niedersachsens Verkehrs- und Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) gegenüber steht. Wenn der eigene Koalitionspartner im Land (Bündnis 90/Die Grünen) es für nötig hält, die Korrektheit der Berechnungsmethoden des BVWP durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten in Zweifel zu stellen (http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/artikel/gruene-falsche-berechnung-rueckstaendig-klimaunvertraeglich-der-bvwp-2030.html) und der Bau der A39 erst dann erfolgen kann, wenn rechtsverbindliche und nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7 Abschnitte vorliegen, dann leuchtet das „grüne Licht" eher im Farbton Rot.

Wir bleiben dran...

Der BA Tappenbeck

www.ba-tappenbeck.de

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