Das Landesverkehrsministerium und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erklärten gegenüber der Braunschweiger Zeitung (BZ), dass sich der Bau der A39 um mindestens 2 Jahre verzögert und nicht vor 2021 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann.
Ausschlaggebend dafür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, welches die Planungen für rechtswidrig erklärte. Die Planungsbehörden müssen nun die Planungen den Forderungen des Gerichts anpassen.
Das Ministerium und die Behörde erklärten gegenüber der BZ, dass der nun erforderliche ergänzende Planfeststellungsbeschluss frühestens Ende 2020 vorliegen kann.
Ob danach mit dem Bau begonnen werden kann, ist weiterhin fraglich, da wiederum Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß eingereicht werden können. Eine Fertigstellung könne, so ein Sprecher des Ministeriums, frühestens 2028 der Fall sein.
Das Gericht hatte im Juli über den ersten, 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn zu entscheiden. Die Umweltschutzorganisation BUND sowie die Gemeinde Jembke im Kreis Gifhorn hatten geklagt.
Ausschlaggebend für die Zurückweisung des Planfeststellungsbeschlusses war eine Überschreitung der Planungskompetenz, da eine Ortsumgehung ohne gesondertes Planverfahren mit planfestgestellt werden sollte. Desweiteren wurden für Regenrückhaltebecken Filteranlagen gefordert, die verhindern, das verschmutztes Regenwasser in das Grundwasser gelangt.
Siehe auch:
Braunschweiger Zeitung – Andre Dolle – 3.9.2019: Ausbau der A39 beginnt bis zu zwei Jahre später als geplant