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Argumentation

Die A39 widerspricht den Zielen des Landes- und Regionalen Raumordnungsprogramms

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

 Im Textteil des Landes-Raumordnungsprogramms sind folgende Ziele festgehalten, es sollen:

-          die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert und die Umweltbedingungen verbessert werden,

-          belastende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden oder vermindert werden,

-          die Folgen für das Klima berücksichtigt und die Möglichkeiten zur Eindämmung des Treibhauseffektes genutzt werden.

-          Die Auswirkungen des demografischen Wandels, die weitere Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und die räumliche Bevölkerungsverteilung sind bei allen Planungenund Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

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Die A39 ist für eine Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens nicht notwendig

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

 Der Hamburger Hafen ist noch immer weit von den Rekordumschlägen der Jahre 2007 und 2008 entfernt. Im Vergleich zum Konkurrenten Rotterdam ist Hamburg zuletzt beim Umschlagswachstum zurückgefallen. Außerdem wird der Jade-Weser-Port in absehbarer Zeit in Betrieb gehen und Verkehr auf sich ziehen. Die Zeiten der ganz großen Zuwachsraten scheinen vorbei.

 

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Der Wachtelkönig brütet im Bereich der A39 Trasse

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

 Im Bereich der geplanten Durchquerung der Bodenteicher Seewiesen nahe Schafwedel ist der seltene Wachtelkönig (crex crex), auch Wiesenralle genannt, nachgewiesen worden. Am 11. Mai 2012 wurde  erstmals ein rufender Wachtelkönig in der Mittagszeit gehört. In der Roten Liste wird der Wachtelkönig unter den „stark gefährdeten" Arten aufgeführt und ist in der EU in den Vogelschutzrichtlinien als Anhang 1-Art aufgelistet. Unter den Arten, für die Europa eine besondere Verantwortung trägt  „Species of European Concern" – SPEC) gehört der Wachtelkönig aufgrund seines weltweiten Rückgangs und seines Aussterbens in mehreren westeuropäischen Ländern zu den weltweit gefährdeten Arten.

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Der Flächenbedarf der A39 ist zu hoch und nicht vertretbar

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

 Der geplante Bau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg wird laut Raumordnungsverfahren „Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bundesautobahn A 39 Wolfsburg – Lüneburg und den niedersächsischen Teil der Bundesstraße B 190 n" selbst bei der als am günstigsten angesehenen Vorzugstrasse 647 ha Flächen verbrauchen. Ausgleichsflächen, nicht mehr nutzbare Kleinflächen, Flächen für Abwassermaßnahmen sind in diesen Verbrauch noch nicht integriert. D.h. der Flächenverbrauch wird tatsächlich noch weit höher liegen, kann aber wegen der noch nicht endgültig geplanten Abschnitte 2-7 nicht genau angegeben werden.

 

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Der Bedarf für die A39 besteht nicht

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

 Begründung: Die Prognose des Verkehrsaufkommens geht vom Jahr 2005 aus und legt einen weiter ansteigenden Verkehr zugrunde. Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren heißt es: Der „Verkehrsuntersuchung A 39 Lüneburg – Wolfsburg mit nds. Teil der B 190n" vom September 2010 zufolge betrug das Verkehrsaufkommen der B 4 im Analysefall (für das Jahr 2005) in einigen Streckenabschnitten bis 42.100 Kfz/24 h. Ohne die Realisierung der A 39 wird das Verkehrsaufkommen der B 4 in einigen Abschnitten bis auf 53.600 Kfz/24 h im Prognosejahr 2025 ansteigen.

 

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Der Bau der A39 ist unwirtschaftlich

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

 Der Abschnitt 7 des Erläuterungsberichts enthält keine Zahlen für die Kosten, auch die für den Abschnitt 1 geschätzten Kosten werden verschwiegen. Die Planungsunterlagen sind um diese Zahlen zu ergänzen, insbesondere die für die Deckelung in Moorfeld veranschlagten Zusatzkosten sind zu nennen.

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Das Schutzgut Mensch wird nicht ausreichend gewichtet

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Kategorie: Argumentation
Erstellt: 31. Oktober 2012

Zu geringe Gewichtung des Schutzgutes Mensch, die Gewichtung der einzelnen Schutzgüter ist nicht transparent.

Der Raumwiderstand von Siedlungsgebieten wurde als „sehr hoch“ eingestuft. Damit steht er auf gleicher Stufe mit

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