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Die Interessengemeinschaft Landverlust durch A39 verweist auf die notwendige juristische Unterstützung, die Landwirte benötigen um durch die geplante Autobahn A39 keine Nachteile zu erleiden. Ein wirksames Mittel um Verluste zu vermeiden ist unter anderem die Bildung von Klagegemeinschaften, wie in Hohnstorf, Bad Bevensen und Gr. Hesebeck bereits geschehen (Der Beitrag kann auch in unserem Downloadbereich rechts heruntergeladen werden):
Juristische Beratung ist unverzichtbar
Ende November hat der Erörterungstermin für den Abschnitt 1 der geplanten A39 (Umgehung Lüneburg) stattgefunden. Der Dachverband der A39-Gegner war durch den Hamburger Rechtsanwalt Nebelsieck (Kanzlei Mohr und Partner) bei diesem Termin vertreten. Während der dreitägigen Erörterung wurde schnell klar, dass bereits im ersten Abschnitt gravierende Planungsfehler seitens des Vorhabenträgers gemacht wurden. Herr Nebelsieck und Herr Günther, juristischer Vertreter der Lüneburger Anwohner (aus der gleichnamigen Hamburger Kanzlei), waren schnell in der Lage, diese Fehler zu erkennen, sie zu benennen und darauf zielende wirksame Anträge zu stellen. Wie schwierig so etwas sein kann, mussten die im ersten Abschnitt betroffenen Landwirte und Verantwortlichen des Beregnungsverbandes erkennen. Ihre Einwände wurden von dem extra aus München geholten Rechtsvertreter der Planungsbehörde, Dr. Geiger, einfach weggedrückt. Die sachlichen und fachlichen Bedenken sowie die Beschreibung der entstehenden Nachteile für die Landwirtschaft wurden nicht von den zuständigen Planern gekontert, sondern von einem Juristen. Ohne eine entsprechende fachanwaltliche Unterstützung hat man in solch einer Lage zweifelsohne keine Chancen.
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Presseerklärung der BI Hohnstorf 2011 zum Erörterungstermin für den Abschnitt I der geplanten Autobahn A39
Die Bürgerinitiative Hohnstorf 2011 hat mehrere hundert Bürger, Vereine und Verbände bei der Erstellung ihrer Einwendungen unterstützt. Diese Einwendungen wurden von der Landesbehörde nur allgemein, ausweichend oder gar nicht beantwortet. Das hat auch der heutige Erörterungstermin gezeigt. Mündige Bürger und ihre Verbände sollten von den Behörden als wichtig erkannt und entsprechend wahrgenommen werden. Ansonsten kann man wohl kaum von Bürgerbeteiligung reden.
Viele der Einwendungen enthielten auch Einwendungspunkte, die sich auf spätere Bauabschnitte beziehen. Durch die Einwendung bereits im Abschnitt I ist nun erreicht worden, dass diese Einwendungen im Abschnitt zwei (oder später) nicht mit der Begründung "die Einwendung hätte bereits im Abschnitt I erfolgen müssen" vom Tisch gewischt werden können. Auch die Vertreter vieler Verbände, wie Hegeringe und Jagdgenossenschaften, Beregnungs- oder Naturschutzverbände, haben mit der Abgabe der Einwendung ihre Mitglieder so gut wie möglich vertreten.
Der erste Tag der Erörterung und die große Zahl der Teilnehmer haben gezeigt, dass viele ungelöste Probleme bestehen. Kommunen und Verbände äußerten sich zu vielen Kritikpunkten. Diese müssen nun seitens der Planungsbehörde be- und nachgearbeitet werden; wie konkrete Lösungen aussehen können, ist fraglich. Zu den weiteren Zeitplanungen mochte selbst die Anhörungsbehörde keine Abschätzung geben. Das vorgesehene Pensum an Einwendungen konnte an diesem Tag nicht abgearbeitet werden, so dass über die bereits vorgesehenen drei Tage hinaus weitere Termine stattfinden werden.
Das letztendlich entscheidende Verfahren bleiben das Planfeststellungsverfahren sowie die sich daraus ergebenden Klagen. Mit der noch laufenden Abarbeitung des Erörterungstermins wird lediglich ein weiterer Schritt des Planungsverfahrens erledigt. Bürger, die einen kostengünstigen Weg für eine fundierte anwaltliche Begleitung suchen, sollten dem Schutz- und Klagefonds gegen die A39 beitreten. Dann werden sie auch im Planfeststellungsverfahren eine Stimme haben.
Hohnstorf, den 25.11.2013
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Es bleibe dabei, die SPD wolle die Zusage aus den Koalitionsgesprächen erfüllen und den Ausbau der B 4 mit Ortsumgehungen für den neuen Bundesverkehrswegeplan anmelden, betonte Kirsten Lühmann (SPD) am Freitag, den 21. Juni, in Edendorf (Bienenbüttel). Etwa 40 Bürger waren dem Aufruf der BI Hohnstorf gefolgt und gekommen, um bei Kaffee und Kuchen mit Kirsten Lühmann über die A 39 zu diskutieren.
Es war eine lebhafte Debatte. Die SPD-Politikerin, die auch Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ist, verhehlte nicht, dass sie sich auch als Interessenvertreterin jener Bürger sieht, die sich für eine A 39 aussprechen. Allerdings zeigte sie sich offen für Alternativen. Daher findet Kirsten Lühmann es richtig, den Ausbau der B 4 zur 2-plus-1-Variante mit entsprechenden Ortsumgehungen ernsthaft zu prüfen. Denn angesichts knapper Gelder sollen alle Verkehrsprojekte des Bundes auf ihre Wirtschaftlichkeit neu geprüft werden.
Die BI Hohnstorf erinnerte an die neuen Kriterien für den neuen Bundesverkehrswegeplan. Sie stellen vor allem auf ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis ab. Die A 39 dürfte mit dem weit unterdurchschnittlichen Wert von 1,9 eigentlich keine Chance haben. Die BI Hohnstorf freute sich ferner über die Zusage von Kirsten Lühmann, sie dabei zu unterstützen, Sachinformationen von den Behörden zu bekommen. Bisher sind die Grundlagen der Autobahnplanung intransparent. Da eine Autobahn ein Bundesprojekt ist, das die Länder praktisch durchführen, sollte auch für die jeweiligen Planungsbehörden der Bundesländer das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gelten. Doch alle Anfragen der BI Hohnstorf, Einsicht in Gutachten zu bekommen, hat die niedersächsische Straßenbaubehörde bislang abgelehnt. Die SPD-Abgeordnete will sich für mehr Transparenz einsetzen.
Im übrigen verwies Kirsten Lühmann darauf, dass auch innerhalb der SPD durchaus unterschiedliche Meinungen zur A 39 zu finden seien. Ebenso wie die Grünen setzen auch die Sozialdemokraten in der Verkehrspolitik auf Erhalt vor Neubau.